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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Kabinett billigt neue Richtlinie für Beihilfen bei Elemantarschäden, 6. Mai 1952
Das hessische Kabinett verabschiedet die vom Finanzminister vorgelegte neue Richtlinie zu staatlichen Beihilfen bei Elementarschäden, die nicht durch Versicherungen abgedeckt werden. Wer selbst nicht in der Lage ist, etwaige finanzielle Schäden zu beheben, kann in dieser Notlage Beihilfen beantragen. Schäden unter 500 DM werden von dieser neuen Richtlinie in der Regel nicht abgedeckt.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.5.1952, S. 4
- Empfohlene Zitierweise
- „Kabinett billigt neue Richtlinie für Beihilfen bei Elemantarschäden, 6. Mai 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4061> (Stand: 6.5.2025)
