Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Gehe zu Treffer
 

Anweisung für Beamte und Bevölkerung zum Verbleib im zukünftig besetzten linksrheinischen Gebiet, 14. November 1918

Die „Darmstädter Zeitung“ veröffentlicht eine Bekanntmachung des Hessischen Staatsministeriums vom 14. November 1918, nach der es den Beamten nicht gestattet ist, ihre Posten in den von den alliierten Siegermächten zu besetzenden Gebieten zu verlassen. Der linksrheinisch wohnhaften Zivilbevölkerung sowie den Bewohnern der zehn Kilometer breiten entmilitarisierten Zone rechts des Rheins ist es verboten, diese Gebiete zu verlassen. Mit dieser Bestimmung soll erreicht werden, dass die Verkehrsverbindungen vorrangig zur Rückführung der deutschen Truppen aus dem Rheinland genutzt werden können. Ferner würde eine schlagartige Entvölkerung den wirtschaftlichen Zusammenbruch der besetzten Gebiete bedeuten und diese Territorien vollständig den Besatzungsmächten preisgeben.

Unterzeichnet ist die Bekanntmachung vom Parteiführer der hessischen SPD Carl Ulrich (1853–1933), der am 9. November mit der revolutionären Umwandlung des Großherzogtums Hessen in eine Republik das Amt des provisorischen Ministerpräsidenten übernimmt. Ulrich wird am 21. Februar 1919 zum ersten Ministerpräsidenten des Volksstaates Hessen gewählt.

Die Besetzung des Rheinlands ist eine unmittelbare Folge der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches im Ersten Weltkrieg. Drei Tage zuvor, am 11. November 1918, willigt die provisorische Reichsregierung ein, im Zuge des Waffenstillstands den Einzug belgischer, britischer, amerikanischer und französischer Truppen zu dulden. Die Besetzung der linksrheinischen Gebiete beginnt Anfang Dezember 1918 und beruht zunächst auf dem Kriegsrecht. Mit der Vereinbarung des mit dem Versailler Friedensvertrag verbundenen Rheinlandabkommens vom 28. Juni 1919 erhält der Besatzungsstatus schließlich eine völkerrechtliche Basis.
(KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Hebis-Klassifikation
261081 ,Besatzungstruppe
Hebis-Schlagwort
Hessen-Darmstadt ; Regionen außerhalb des Bundeslandes mit historischen Beziehungen zu Hessen ; Rheinhessen ; Rheinlandbesetzung
Empfohlene Zitierweise
„Anweisung für Beamte und Bevölkerung zum Verbleib im zukünftig besetzten linksrheinischen Gebiet, 14. November 1918“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3993> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Oktober 1918 | November 1918 | Dezember 1918
Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30