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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Hessen verlängert Betriebsratsgesetz, 6. Oktober 1954

Einstimmig beschließt der Hessische Landtag ein Gesetz, das die Amtszeit der Betriebsräte in der Verwaltung und den öffentlichen Betrieben des Landes und der Gemeinden bis zum 31. Oktober 1955 verlängert. Eine Regelung durch den Bundesgesetzgeber in dieser Sache steht bislang noch aus.
(MB)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Hessen verlängert Betriebsratsgesetz, 6. Oktober 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/5166> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im September 1954 | Oktober 1954 | November 1954
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