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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Hessische Rettungsmedaille geschaffen, 1. Juli 1953
Der Hessische Landtag verabschiedet ohne Gegenstimmen das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten. Zur Anerkennung solcher wird die Hessische Rettungsmedaille aus der Taufe gehoben. Die Auszeichnung soll eine silberne Medaille am Band sein, die an der linken Brust getragen wird.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2.7.1953, S. 5
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessische Rettungsmedaille geschaffen, 1. Juli 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4257> (Stand: 13.8.2024)
