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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Staatsgerichtshof wird Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierungsbestimmungen prüfen, 5. April 1951
Am 20. April wird der Hessische Staatsgerichtshof prüfen, ob die Sozialisierungsbestimmungen im Einklang mit Artikel 41 der hessischen Verfassung stehen. Von Seiten der CDU und der FDP sowie von Privatpersonen wird diese Verfassungsmäßigkeit in Frage gestellt.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 6.4.1951, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Staatsgerichtshof wird Verfassungsmäßigkeit der Sozialisierungsbestimmungen prüfen, 5. April 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3743> (Stand: 12.2.2026)
