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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Wegfall der Noten bei Sextaner-Prüfung, 26. Januar 1954

Der Hessische Kultusminister Arno Hennig (1897–1963; SPD) erlässt, dass die Sextaner-Prüfung nicht mehr benotet wird. Für den Besuch einer weiterführenden Schule seien von nun an vielmehr die Beurteilung des Klassenlehrers, das Zwischenzeugnis und das Zeugnisheft der Volksschule maßgebend. Die Eignung und das Talent des Kindes sollen über den weiteren Schulbesuch im Fokus stehen. Hierfür wird ein sechstägiger Probeunterricht an der weiterführenden Schule besucht. Zudem wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, die Prüfung erneut abzulegen – bislang war diese nicht vorgesehen. Sollte ein Kind in der weiterführenden Schule nicht mitkommen, kann es in seine alte Schule zurückversetzt werden. Ebenso fällt die Altersbeschränkung weg. Schüler die ein Jahr älter sind als in der bisher gültigen Form des alten Erlasses, können sich bis zum 6. Februar 1954 beim Senat über die Volksschule einen Antrag auf die Prüfung stellen, die nach den Standards ihres jeweiligen Schuljahres erfolgen wird.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Wegfall der Noten bei Sextaner-Prüfung, 26. Januar 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/5086> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Dezember 1953 | Januar 1954 | Februar 1954
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