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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Verfassung des Königreichs Westphalen in Kraft gesetzt, 7. Dezember 1807

Als eine seiner ersten Amtshandlungen setzt König Jérôme von Westphalen (1784–1860) am 7. Dezember 1807 die nach französischem Vorbild gestaltete „Constitution des Königreichs Westphalen“ in Kraft. Damit kann eine reguläre Regierung nach den Bestimmungen der Verfassung ihre Tätigkeit beginnen.

Nachdem Kaiser Napoleon Bonaparte (1769–1821) am 18. August 1807 die Errichtung des neuen Königreichs Westphalen verkündet hatte, war in seinem Auftrag von einer Expertenkommission aus namhaften französischen Juristen die neue Verfassung erarbeitet worden, die er am 15. November 1807 in Fontainebleau bekannt machen konnte. Neben der Festschreibung des neuen Königreichs als tributpflichtigem Vasallenstaat Frankreichs wurde zugleich durch die Festlegung einer einheitlichen Verwaltung, gleichen Rechts für alle und religiöser Toleranz das modernste Staatswesen im rheinbündischen Deutschland geschaffen. Sie war Vorbild der Verfassungen der anderen Napoleonischen Staaten wie zum Beispiel des 1810 erlassenen „Höchsten Organisations-Patentes der Verfassung des Großherzogtums Frankfurts“.

Durch ein Dekret vom 24. Dezember 1807 wurde die Einteilung des Landes in acht Verwaltungseinheiten, sogenannte Departements (Elbe, Fulda, Harz, Leine, Oker, Saale, Werra, Weser) festgeschrieben, wobei die Fulda- und Werra-Departements die hessischen Gebiete umfassten.

Neben vier Ministerien und einem Staatsrat aus 16 Bürgern wurde auch die Einberufung einer Ständeversammlung mit 100 Mitgliedern festgelegt. Für deren Tagung ließ König Jerome 1808 das Museum Fridericianum zu einem „Palast der Stände“ umbauen.
(UH)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Verfassung des Königreichs Westphalen in Kraft gesetzt, 7. Dezember 1807“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6902> (Stand: 26.11.2025)
Ereignisse im November 1807 | Dezember 1807 | Januar 1808
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