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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Keine Einschränkung für innerdeutschen Reiseverkehr von westlicher Seite, 14. November 1953

Auf Anmerkung der Bundesregierung ist der Passzwang für den Verkehr in die DDR von den Hohen Kommissaren der Westmächte aufgehoben. Durch den Verzicht von Aufenthaltsgenehmigungen besteht somit seitens der Westmächte keine Einschränkung mehr für den Reiseverkehr. Die Regierung der DDR schließt sich dieser Regelung an, jedoch mit Einschränkungen. Reisende aus der BRD müssen von nun an bei den Polizeidienststellen der DDR vor Ort um eine Aufenthaltsgenehmigung bitten, Bewohner der DDR um eine Ausreisegenehmigung, die sogenannte Personalbescheinigung.
(MW)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Keine Einschränkung für innerdeutschen Reiseverkehr von westlicher Seite, 14. November 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4188> (Stand: 13.8.2024)
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