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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Kein Wahlgesetzvorschlag des Gesamtdeutsche Blocks, 21. Mai 1954
Der Fraktionsvorsitzende des Gesamtdeutschen Blocks im Hessischen Landtag, Klaus Stein (1890–1974), erklärt in der hessischen Landeshauptstadt, seine Partei werde keinen eigenen Wahlgesetzvorschlag vorlegen. Der seitens der SPD vorgelegte Entwurf mit seiner Tendenz zum Verhältniswahlrecht finde beim Block Anklang, auch wenn der endgültige Entwurf des Gesetzes, sobald dieser wörtlich vorliege, noch genauer geprüft werde müsse. Allerdings wünscht der Block die Aufnahme einer Sicherheitsklausel, die die Parteien bei einem kurzfristigen Abspringen von Wahlkreiskandidaten ohne Wissen der jeweiligen Partei, vor Nachteilen bewahre.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.5.1954, S. 4.
- Empfohlene Zitierweise
- „Kein Wahlgesetzvorschlag des Gesamtdeutsche Blocks, 21. Mai 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/5126> (Stand: 13.8.2024)
