Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Neuregelung der Lehrerentlohnung in Kurhessen, 26. Mai 1852
Durch Verfügung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1802–1875) wird die Eintreibung des Schulgeldes für die Lehrer zur Aufgabe der Gemeinde erklärt. In Zukunft soll aus dem Gemeindehaushalt die Lehrerstelle finanziert werden. Bis dahin betrieben die Lehrer meist eine kleine Landwirtschaft oder ein Handwerk neben dem Unterricht, um sich und ihre Familien durchzubringen. Das Lied vom „Armen Dorfschulmeisterlein“ charakterisiert die Lage treffend. Der Lehrer war von der Gnade und Wertschätzung der Pfarrer und Eltern vor Ort abhängig. Das Entgelt soll sich nun an einem festen Finanzrahmen orientieren, als Bargeld ausgezahlt werden und so den Beruf von persönlichen Wertungen unabhängig machen; es ist aber weiterhin von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Der Lehrerstand auf dem Lande strebt daher weiter eine beamtenähnliche Position an, wie schon in der 1848er Revolution gefordert.
(RKr)
- Belege
- Heinrich Theodor Kimpel, Geschichte des hessischen Volksschulwesens im 19. Jahrhundert, S. 149-151, 158-161
- Alexander Wachter, Dorfschule zwischen Pastor und Schulmeister, Frankfurt am Main u. a. 2001, S. 141-158
- Empfohlene Zitierweise
- „Neuregelung der Lehrerentlohnung in Kurhessen, 26. Mai 1852“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6413> (Stand: 13.8.2024)
- Ereignisse im April 1852 | Mai 1852 | Juli 1852
-
Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. Di. Mi. Do. Fr. Sa. So. Mo. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
