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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Hessische Landesregierung hält Wehrklage für zulässig, 19. März 1952

Die hessische Landesregierung hält die Feststellungsklage zum beabsichtigten Wehrgesetz für zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hatte an alle Landesregierungen die Klage zugeleitet, mir der Bitte um Antwort über die jeweilige Regierungshaltung zur Klage.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Hessische Landesregierung hält Wehrklage für zulässig, 19. März 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4041> (Stand: 19.3.2025)
Ereignisse im Februar 1952 | März 1952 | April 1952
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