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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Hessischer Landtag erteilt Ausschuss weitreichende Ermächtigung, 16. November 1923
Der Hessische Landtag überträgt „in einer Art Ermächtigungsgesetz seine Befugnisse einem Ausschuß von 18 Mitgliedern“, der für alle Maßnahmen zuständig sein soll, „die auf steuerlichem und wirtschaftlichem Gebiet in den nächsten Wochen notwendig sein werden“. Der Ausschuss soll außerdem mit der Regierung die Ernährungsfragen, die Erwerbslosenangelegenheiten und den Beamtenabbau erledigen. Das Gesetz, das die Ermächtigung begründet, soll am 31. März 1924 außer Kraft treten. Danach vertagt sich der Landtag.
(OV)
- Belege
- Schulthess’ Europäischer Geschichtskalender, 1923, S. 216 f.
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessischer Landtag erteilt Ausschuss weitreichende Ermächtigung, 16. November 1923“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2623> (Stand: 13.8.2024)
- Ereignisse im Oktober 1923 | November 1923 | Dezember 1923
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