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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Landtag gewährt Privatschulen weiterhin Unterichts- und Lernmittelfreiheit, 13. März 1952
Nach der ersten, zweiten und dritten Lesung verabschiedet der Hessische Landtag einstimmig das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit an Privatschulen. Damit bleibt die Befreiung von diesen Geldern an den betroffenen Privatschulen in Hessen über den 31. März 1952 heraus unbefristet bestehen.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.3.1952, S. 3
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Landtag gewährt Privatschulen weiterhin Unterichts- und Lernmittelfreiheit, 13. März 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4034> (Stand: 13.8.2024)
