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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Landtag gewährt Privatschulen weiterhin Unterichts- und Lernmittelfreiheit, 13. März 1952

Nach der ersten, zweiten und dritten Lesung verabschiedet der Hessische Landtag einstimmig das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit an Privatschulen. Damit bleibt die Befreiung von diesen Geldern an den betroffenen Privatschulen in Hessen über den 31. März 1952 heraus unbefristet bestehen.
(MB)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Landtag gewährt Privatschulen weiterhin Unterichts- und Lernmittelfreiheit, 13. März 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4034> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Februar 1952 | März 1952 | April 1952
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