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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Landtag debattiert über Kulturpolitik, 12. November 1952
Im Hessischen Landtag wird der Bericht des Kulturpolitischen Ausschusses vorgestellt. So sind rund 400 der neuen 800 Planstellen bereits besetzt worden. Die restlichen 400 Stellen können dann besetzt werden, wenn Hessen die Quote von 20 Prozent bei den wieder einzugliedernden Personen nach Artikel 131 Grundgesetz1 erfüllt hat. In jedem Quartal sollen Junglehrer Fortbildungsmaterialen unentgeltlich im Wert von 25 DM erhalten. Kultusminister Ludwig Metzger (1902–1993) gibt dem Landtag bekannt, dass ab dem 1. November Junglehrer in die Besoldungsgruppe 4 c 2 mit dem Grundgehalt der dritten Stufe für die nächsten sechs Jahre besoldet werden. Allerdings muss die Bundesregierung dem noch zustimmen.
(MB)
- „Die Rechtsverhältnisse von Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienste standen, aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen ausgeschieden sind und bisher nicht oder nicht ihrer früheren Stellung entsprechend verwendet werden, sind durch Bundesgesetz zu regeln. Entsprechendes gilt für Personen einschließlich der Flüchtlinge und Vertriebenen, die am 8. Mai 1945 versorgungsberechtigt waren und aus anderen als beamten- oder tarifrechtlichen Gründen keine oder keine entsprechende Versorgung mehr erhalten. Bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes können vorbehaltlich anderweitiger landesrechtlicher Regelung Rechtsansprüche nicht geltend gemacht werden.“ Quelle: Juristisches Informationssystem für die BRD (eingesehen am 12.11.2017). ↑
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.11.1952, S. 3.
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Landtag debattiert über Kulturpolitik, 12. November 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4137> (Stand: 12.11.2024)
- Ereignisse im Oktober 1952 | November 1952 | Dezember 1952
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