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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Ministerpräsident Stock kündigt Gesetzentwurf zum Volksbegehren an, 7. Januar 1950

Nachdem die Deutsche Wählergesellschaft den Hessischen Landtag und die Landesregierung aufgefordert hat, das in der Hessischen Verfassung verankerte Volksbegehren gesetzlich zu regeln (siehe 19. Dezember 1949) teilt Ministerpräsident Christian Stock (1884–1967; SPD) in Frankfurt am Main mit, dass nach dreijähriger Arbeit ein Gesetzentwurf zum Verfahren des Volksbegehrens in Hessen in Kürze fertiggestellt sei. Den Hintergrund bildet dabei das Bestreben der Deutschen Wählergesellschaft, nach Inkrafttreten des Gesetzes in Hessen unverzüglich ein Volksbegehren einzuleiten, „um den Wahlparagraphen der hessischen Verfassung dahingehend abzuändern, dass anstelle des Verhältniswahlsystems die Persönlichkeitswahl gesetzt wird“.1
(OV / KU)


  1. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 28.11.1949, S. 1; DER SPIEGEL 17/1948, 24.4.1948, S. 5.
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Ministerpräsident Stock kündigt Gesetzentwurf zum Volksbegehren an, 7. Januar 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3523> (Stand: 2.10.2025)
Ereignisse im Dezember 1949 | Januar 1950 | Februar 1950
So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.
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