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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Beschluss des Hessischen Landtags zur Entschädigung des Fürstenhauses, 5. Juni 1928
Der Hessische Landtag nimmt die Vorlage der Regierung über die Entschädigung des ehemals regierenden Großherzoglichen Hauses, die eine Abfindung von neun Millionen Reichsmark für die dem Staat übereigneten Besitztümer, in erster Lesung mit 29 gegen 25 Stimmen an. Die Abgeordneten der SPD stimmen mit den Kommunisten gegen die Vorlage, während die sozialdemokratischen Minister für die Abfindung eintreten. Die Vorlage wird am 8. Juni mit 29 gegen 27 Stimmen in zweiter Lesung angenommen.
(OV )
- Belege
- Schulthess’ Europäischer Geschichtskalender, 1928, S. 112.
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Beschluss des Hessischen Landtags zur Entschädigung des Fürstenhauses, 5. Juni 1928“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2629> (Stand: 13.8.2024)
