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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Plan zur Bildung einer Hessischen Landesbank, 22. Februar 1951

Seit dem 22. Februar 1951 wird in Hessen der Plan diskutiert, die bestehenden drei hessischen Landesbanken – die Nassauische Landesbank Wiesbaden, die Landeskreditkasse Kassel und die Hessische Landesbank Darmstadt – zu einer Hessischen Landesbank zu verschmelzen, an der auch das Land Hessen beteiligt ist. Diese Idee stößt auch auf Widerspruch, sodass der Hessische Rundfunk in der Folge versucht, die Idee in seiner Berichterstattung positiv zu bewerten und sie als Teil einer Verwaltungsreform darzustellen. Der Zusammenschluss der drei Banken werde eine „Gemeinschaftsbank mit Landesbank-Charakter“ hervorbringen, die besonders bei der Verteilung von Baudarlehen als zum Einsatz kommen solle, in dem sie Kredit vergibt.

Kritiker dieses Vorhabens sehen in diesem Vorschlag einen Verstoß gegen die Hessische Verfassung, da das dort verankerte Recht auf Eigentum, dass auch auf die bestehenden Banken Anwendung findet, ausgehebelt werde. Zudem verstoße es gegen das Recht der Selbstverwaltung der Kommunalverbände. Ferner stehe der Plan auch nicht im Einklang mit der Verfassung, die besagt, dass alle Sicherheitsleistungen zu Lasten des Staates per Gesetz erfolgen müssen und nicht durch einen einfachen Verwaltungsakt, da das Land letztlich für die Kosten haften muss. Mit der Schaffung einer einzigen Landesbank werde genau dieser Haftungsfall für Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen eintreten. Somit könne die Schaffung einer solchen Bank nur durch eine Änderung der Verfassung ermöglicht werden.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Plan zur Bildung einer Hessischen Landesbank, 22. Februar 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3703> (Stand: 13.8.2024)
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