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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Erhöhung der Ministerbezüge, 25. Juni 1952

Finanzminister Heinrich Troeger (1901–1975; SPD) erklärt, dass in Hessen die Ministerbezüge rückwirkend zum 1. Oktober 1951 erhöht werden. Das Jahresgrundgehalt des Ministerpräsidenten, derzeit 28.000 DM, soll um 6.600 DM jährlich erhöht werden. Minister, deren derzeitiges Jahresgrundgehalt bei 22.000 DM liegt, sollen 4.400 DM mehr jährlich erhalten. Zusätzlich erhält der Ministerpräsident eine Dienstaufwandsentschädigung von 6.000 DM, für Minister liegt diese bei 3.000 DM. Eine Wohnungsentschädigung ist in Höhe von 2.400 DM vorgesehen. Diese Summe ist ebenso als Entschädigung für getrennte Haushaltsführung vorgesehen. Zudem sollen Angehörigen des Kabinetts Kinderzuschläge nach beamtenrechtlichen Vorschriften gewährt werden. Da die Erhöhungen durch „Etat-Polster“ gedeckt werden, sei eine Abstimmung durch den Landtag über die Gesetzesvorlage über die geplanten Erhöhungen im Rahmen der Haushaltsplanung nicht erforderlich.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Erhöhung der Ministerbezüge, 25. Juni 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4088> (Stand: 13.8.2024)
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