Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Schlafgänger, um 1895
Die hohen Mieten und der zu knappe Wohnraum in den Städten wie Frankfurt führten dazu, dass nicht nur Zimmer aus finanziellen Gründen untervermietet werden mussten, sondern auch einzelne Betten. Die „Schlafgänger“ besaßen keine eigene Wohnung und mieteten für einige Stunden eine Schlafstelle, wobei oftmals ein Bett in mehreren „Schichten“ von verschiedenen Leuten belegt wurde.
Für die Untervermietung an Schlafgänger gab es strenge Regeln, wie aus der Verordnung der Stadt Höchst aus dem Jahr 1884 ersichtlich ist. Sie mussten räumlich getrennt von den Haushaltsangehörigen untergebracht werden, jeder Person sollten mindestens drei Quadratmeter Bodenfläche zur Verfügung stehen. Auch Mindestanforderungen an die Ausstattung der Schlafstelle waren vorgegeben. Eine vom Frankfurter Mieterverein 1897 durchgeführte Befragung zeigte allerdings die Realität in den überfüllten Frankfurter Wohnungen.
(StF)
- Belege
- Klaus Eiler, Hessen im Zeitalter der industriellen Revolution, Frankfurt am Main 1984, S. 244
- Weiterführende Informationen
- [Polizeiverordnung betreffend das Schlafgängerwesen in der Stadt Höchst vom 12. Juli 1894; Schlafgänger in Frankfurt, Ergebnisse einer Befragung des Frankfurter Mietervereins über die Wohnverhältnisse in der Stadt von 1897]
- Empfohlene Zitierweise
- „Schlafgänger, um 1895“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7475> (Stand: 19.11.2025)
- Ereignisse im Dezember 1889 | Januar 1890 | März 1890
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