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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Verlängerung der Wahlperiode des Hessischen Landtags, 23. Juni 1927
Der Hessische Landtag stimmt einem Antrag der DDP zu, die Wahlperiode des Landtags von drei auf vier Jahre zu verlängern. Dagegen findet ein weiterer Antrag der DDP, die Zahl der Mitglieder des Landtags von 70 auf 50 zu reduzieren, keine Mehrheit. Abgelehnt werden auch Sparanträge der DNVP.
(OV)
- Belege
- Schulthess’ Europäischer Geschichtskalender, 1927, S.122
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Verlängerung der Wahlperiode des Hessischen Landtags, 23. Juni 1927“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2293> (Stand: 13.8.2024)
