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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Einführung der Tageszeitangabe zu 24 Stunden, 15. Mai 1927
In Hessen wird, wie überall in Deutschland, die „24-Stunden-Uhrzeit“ eingeführt. Während man bis bei zweimal zwölf Stunden pro Tag jeweils angeben musste, ob man vormittags oder nachmittags meinte, ist die Zeitangabe nun eindeutig. Bei der genauen Zeitangabe spielen vor allem die Bahnhofsuhren, die in der Regel täglich überprüft werden, eine wichtige Rolle.
(OV)
- Belege
- Wissemann, Chronik der Stadt Frankenberg an der Eder von ihren Anfängen bis 1995, Bd. 2, Frankenberg (Eder) 1996, S. 84
- Empfohlene Zitierweise
- „Einführung der Tageszeitangabe zu 24 Stunden, 15. Mai 1927“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3172> (Stand: 13.8.2024)
