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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Erste Verordnung zur Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung im Kreis Usingen, 23. September 1960
Mit der Ersten Hessischen Verordnung über die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung beendet die Hessische Landesregierung zum 1. Oktober 1960 die Wohnraumbewirtschaftung für den Kreis Usingen. Damit unterliegt bisher preisgebundener Wohnraum im Landkreis ab dem 1. Juli 1963 nicht mehr den Preisvorschriften. Die Anordnung kann als ein erstes Indiz dafür gelten, dass sich die katastrophale Wohnraumnot der Nachkriegszeit durch die Wiederherstellung und den Neubau von Wohnungen lokal aufzulösen beginnt.
(OV)
- Belege
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 1960 Nr. 27 vom 29. September 1960, S. 205
- Empfohlene Zitierweise
- „Erste Verordnung zur Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung im Kreis Usingen, 23. September 1960“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4283> (Stand: 19.11.2025)
- Ereignisse im August 1960 | September 1960 | Oktober 1960
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