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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Neues Privatschulgesetz in Hessen, 23. April 1953
Der Hessische Landtag verabschiedet nach dritter Lesung ein neues Privatschulgesetz für Hessen. SPD, FDP und BHE stimmten für die Gesetzesvorlage. Die SPD unterstützt die von der FDP eingebrachte Vorlage, nach der Privatschulen keinen Anspruch auf öffentliche Zuschüsse haben. Diesen haben nur Schulen, die in die Erstattung des Unterrichtsgeldes miteinbezogen sind. Die von der CDU geforderte Ausweitung der finanziellen Unterstützung für Privatschulen findet keinen Anklang im Plenum. Kultusminister Ludwig Metzger (1902–1993; SPD) weist daraufhin, dass Ersatzschulen nach § 11 des Gesetzes als Privatschulen voll anerkannt werden. Diese Schulart solle aber nicht zur Regel werden.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.4.1953, S. 3
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Neues Privatschulgesetz in Hessen, 23. April 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4200> (Stand: 23.4.2025)
