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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Volksentscheid „gegen die Versklavung des Deutschen Volkes“, 22. Dezember 1929

Da sich die 1924 im Dawes-Plan geregelten Reparationszahlungen Deutschlands als zu hoch erwiesen, erarbeitete 1929 ein in Paris tagender Ausschuss unter der Leitung des amerikanischen Wirtschaftsexperten Owen D. Young (1874–1962) eine Neuregelung der Zahlungsverpflichtungen des Deutschen Reichs. Dieser sogenannte Young-Plan sah vor, dass eine Reparationsschuld in Höhe von 36 Milliarden Reichsmark verzinst bis zum Jahr 1988 zurückgezahlt werden musste. Im Gegenzug verpflichteten sich die Alliierten unter anderem zur vorzeitigen Räumung des Rheinlandes (einschließlich der bayerischen Pfalz) bis zum 30. Juni 1930. Ferner sollte die deutsche Souveränität wieder hergestellt, die Reichsbank und Reichsbahn aus der bestehenden alliierten Kontrolle entlassen werden und die jährlichen Zahlungsraten sinken.

Kritik in der Öffentlichkeit gab es vor allem an der langen Laufzeit sowie der Gesamthöhe der Zahlungen. Besonders die rechten Parteien lehnten den Plan ab, den sie als finanzielle und politische „Versklavung“ Deutschlands und Anerkennung der „Kriegsschuld“ ansahen. Der Industrielle Alfred Hugenberg (1865–1951), Vorsitzender der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), gründete deshalb im Juni 1929 den „Reichsausschuss für das deutsche Volksbegehren gegen den Young-Plan und die Kriegsschuldlüge“, in dem auch Adolf Hitler (1889–1945) mitwirkte, um gegen den Plan vorzugehen.

Da in der Weimarer Verfassung die direkte Beteiligung der Wahlberechtigten an politischen Entscheidungen über Volksbegehren und Volksentscheid ermöglicht wurde, sollte auf diese Weise über das von dem Reichsausschuss vorgelegte „Freiheitsgesetz“ abgestimmt werden, das nicht nur den Young-Plan ablehnte, sondern der These der deutschen Kriegsschuld widersprach, auf eine umfassende Revision des Versailler Vertrages hinauslief und den Mitgliedern der Reichsregierung Landesverrat unterstellte. Trotz eines massiven Propagandafeldzuges der rechten Parteien unterzeichneten nur 10,02 % der Stimmberechtigten im Oktober 1929 das Volksbegehren. Damit konnte nur knapp die erforderliche Mindestbeteiligung von 10 % für die anschließende Abhaltung eines Volksentscheids erreicht werden. Der eigentliche Volksentscheid am 22. Dezember 1929 scheiterte deutlich, da nur 13,8 % der Wahlberechtigten für das „Freiheitsgesetz“ stimmten. Für einen Erfolg wäre die absolute Mehrheit aller Stimmberechtigten nötig gewesen, nicht nur die der abgegebenen Stimmen.
(KU/StF)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Volksentscheid „gegen die Versklavung des Deutschen Volkes“, 22. Dezember 1929“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2243> (Stand: 17.8.2026)
Ereignisse im November 1929 | Dezember 1929 | Januar 1930
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