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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

2. Gesetz zur Gleichschaltung der Länder tritt in Kraft, 7. April 1933
Nach dem „2. Gesetz zur Gleichschaltung mit dem Reich“ (Reichstatthaltergesetz) ernennt der Reichspräsident auf Vorschlag des Reichskanzlers für alle Länder mit Ausnahme Preußens einen Reichstatthalter. Für den bisherigen Volksstaat Hessen ernennt Reichspräsident von Hindenburg dementsprechend am 5. Mai den nationalsozialistischen Gauleiter Jakob Sprenger (1884–1945) zum Reichsstatthalter.
(OV)
- Belege
- Empfohlene Zitierweise
- „2. Gesetz zur Gleichschaltung der Länder tritt in Kraft, 7. April 1933“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2421> (Stand: 13.8.2024)
