Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Gehe zu Treffer
 

Juden zum Tragen des Judensterns verpflichtet, 19. September 1941

Mit Inkrafttreten der „Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941“ sind alle Juden mit Vollendung des sechsten Lebensjahres gezwungen, einen handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift „Jude“ [...] sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.1

Diese Verordnung, die im gesamten deutschen Reichsgebiet und im Protektorat Böhmen und Mähren Gültigkeit besitzt, verpflichtet die jüdischen Bürgerinnen und Bürger zum Tragen des sogenannten Judensterns. Darüber hinaus untersagt die Verordnung den im Deutschen Reich lebenden Juden den „Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen“ und „Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen“.

Die Verordnung über die Kennzeichnungspflicht wurde im „Jüdischen Nachrichtenblatt“ bereits eine Woche zuvor, am 12. September 1941 veröffentlicht. Daneben finden sich dort auch Hinweise auf die Verkaufsstellen und den Ausgabezeitpunkt der stigmatisierenden Abzeichen. Als Verkaufspreis ist ein Betrag von 0,10 RM festgesetzt.

Bereits seit Januar 1939 werden die in Deutschland lebenden Juden aufgrund der 1938 erlassenen sogenannten Namensänderungsverordnung2 gezwungen, einen stigmatisierenden zweiten Vornamen zu tragen: „Israel“ für alle Männer und „Sara“ für alle Frauen.
(KU)


  1. Paragraph 1, Abs. 2 der Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941.
  2. „Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“, vom 17. August 1938 veröffentlicht in: Reichsgesetzblatt Teil 1, 1938, S. 1044.
Belege
Weiterführende Informationen
Hebis-Schlagwort
Judenabzeichen ; Judenstern ; Stigmatisierung
Empfohlene Zitierweise
„Juden zum Tragen des Judensterns verpflichtet, 19. September 1941“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/835> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im August 1941 | September 1941 | Oktober 1941
Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30