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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Hessischer Landtag beschließt das Hessische Wassergesetz, 6. Juli 1960
Der Hessische Landtag beschließt ein umfangreiches, aus zwölf Teilen und insgesamt 131 Paragraphen bestehendes Hessisches Wassergesetz. Darin werden unter anderem Fragen wie das Eigentum am Gewässerbett, die Benutzung der Gewässer, die Unterhaltung und der Ausbau oberirdischer Gewässer, Deiche und Dämme, die Sicherung des Wasserabflusses, die Wasseraufsicht und das Wasserbuch behandelt.
(OV)
- Belege
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 1960, Nr. 13, vom 12. Juli 1960, S. 69-96
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessischer Landtag beschließt das Hessische Wassergesetz, 6. Juli 1960“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4454> (Stand: 13.8.2024)
- Ereignisse im Juni 1960 | Juli 1960 | August 1960
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