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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Landesregierung legt Bauaufsichtsgesetz vor, 24. Februar 1953
Dem Hessischen Landtag wird das von der Landesregierung ausgearbeitet Bauaufsichtsgesetz vorgelegt. Mit diesem soll die Bauaufsicht dem Staat übergeben werden, der damit auch seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung nachkommt. Die Oberste Bauaufsichtsbehörde liegt beim Innenministerium. Die Obere Bauaufsichtsbehörde untersteht dem Regierungspräsidenten; die unteren Bauaufsichtsbehörden sind bei den kreisfreien Städten und Landkreisen angesiedelt. Statt 39 soll es künftig nur noch 18 Staatsbauämter geben. Die Oberste Bauaufsichtsbehörde entscheidet im Einzelfall über den Einsatz neuartiger Baustoffe und kann darüber hinaus baurechtliche Bestimmungen im aufheben.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.2.1953, S. 3.
- Empfohlene Zitierweise
- „Landesregierung legt Bauaufsichtsgesetz vor, 24. Februar 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4176> (Stand: 24.2.2025)
