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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Landtag beschließt Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt, 29. Juni 1966
Der Hessische Landtag verabschiedet das „Gesetz über die Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt“. Das Gesetz betrifft bisher gemeindefreie Grundstücke und Gemarkungsteile in den Landkreisen Alsfeld, Büdingen, Erbach, Gießen, Lauterbach, Offenbach und Dieburg.
(OV)
- Belege
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1966, Nr. 20 vom 11. Juli 1966, S. 177-181
- Weiterführende Informationen
- Empfohlene Zitierweise
- „Landtag beschließt Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt, 29. Juni 1966“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4537> (Stand: 19.11.2025)
