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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Landtag stimmt Vertrag des Landes mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen zu, 1. Juni 1960

Der Hessische Landtag stimmt dem Gesetz zum Vertrag des Landes mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen zu. Damit tritt der am 18. Februar 1960 zwischen Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) für das Land Hessen sowie Kirchenpräsident Martin Niemöller (1892–1984; Evangelische Kirche in Hessen und Nassau), Landesbischof Adolf Wüstemann (1901–1966; Evangelische Landeskirche von Kurhessen-Waldeck sowie Präses Dr. Joachim Beckmann (1901–1987) und Oberkirchenrat Ulrich (Evangelische Kirche im Rheinland) geschlossenen Vertrag in Kraft. Mit dem Vertrag wird das Verhältnis zwischen dem Land und den Evangelischen Landeskirchen grundsätzlich geregelt.

Der Vertrag zwischen dem Land und den Evangelischen Landeskirchen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am 5. Juli 1960 in Kraft.
(OV)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Landtag stimmt Vertrag des Landes mit den Evangelischen Landeskirchen in Hessen zu, 1. Juni 1960“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4280> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Mai 1960 | Juni 1960 | Juli 1960
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