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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Neuorganisation der Bistümer Mainz und Fulda, 16. August 1821
Die Grenzen des ehemaligen Fürstbistums Mainz werden als kirchenrechtlicher Bezirk neu gefasst. Mit der päpstlichen Bulle „Provida solersque“ wird das Bistum mit wesentlich verkleinertem Gebiet dem Erzbistum Freiburg (Oberrheinische Kirchenprovinz) als Bistum zugeordnet.
Auch das Gebiet des Bistums Fulda wird neu geordnet. Vierzig Pfarreien Fuldas, zwanzig aus dem Gebiet des ehemaligen Bistum Mainz und Volkmarsen aus dem Bistum Paderborn bilden nun die neue Diözese Fulda. Die Versammlung des Deutschen Bundes in Frankfurt stimmt dieser Neuordnung 1823, der hessische Kurfürst ihr 1828 zu. Damit wird die Selbständigkeit der katholischen Kirche gefestigt. Die Bistumsgrenzen gelten bis heute.
(RKr)
- Belege
- Handbuch der Diözese Mainz für 1931, hrsg. von der Bischöflichen Kanzlei, Mainz 1931
- Friedhelm Jürgensmeier (Hrsg.), Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte, Bd. 3/2: Neuzeit und Moderne, Würzburg 2002
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 215
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Provida solersque (eingesehen am 20.12.2022)
- Empfohlene Zitierweise
- „Neuorganisation der Bistümer Mainz und Fulda, 16. August 1821“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/6164> (Stand: 16.8.2025)
- Ereignisse im Juli 1821 | August 1821 | Oktober 1821
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