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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Hessischer Vorstoß für eine Bundesregelung des Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten, 4. September 1963

Die Hessische Landesregierung beschließt, im Deutschen Bundesrat einen Gesetzentwurf einzubringen, das erweiterte Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten in die Strafprozessordnung aufzunehmen. Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) begründet den Vorstoß des Landes damit, dass das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten eine Ausnahme von der allgemeinen Zeugnispflicht sei und darum in die Strafprozessordnung und damit zur Kompetenz des Bundes gehöre. Justizminister Lauritz Lauritzen (1910–1980; SPD) weist darauf hin, Hessen wolle mit der Novelle der Pressefreiheit gegenüber der Aufklärungspflicht der Strafverfolgungsbehörden den Vorrang einräumen. Dies sei ein „besonderer Vertrauensbeweis“ gegenüber der Presse.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Vorstoß für eine Bundesregelung des Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten, 4. September 1963“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3768> (Stand: 2.3.2026)
Ereignisse im August 1963 | September 1963 | Oktober 1963
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