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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Annahme der Novelle zum Urkundenstempelgesetz im Hessischen Landtag, 2. März 1910

Die Zweite Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen (des Hessischen Landtags) in Darmstadt nimmt eine erneute Novelle zum Urkundenstempelgesetz an. Darin wird unter anderem der Stempel für den Kommerzienrattitel auf 3.000 Mark festgesetzt. Das Hessische Gesetz über den Urkundenstempel von 1899 war in der Vergangenheit wiederholt geändert worden. Es regelt die Stempelpflicht (das heißt die steuerlichen Abgaben) für Urkunden über Rechtsgeschäfte [...] wenn sie von einer für die öffentliche Beurkundung zuständigen Behörde aufgenommen oder ausgefertigt worden sind oder wenn sie bei einer öffentlichen Behörde in einem Verfahren, für welches die Einreichung oder Vorlegung der Urkunde vorgeschrieben oder zugelassen ist, eingereicht oder vorgelegt werden (Hessisches Gesetz über den Urkundenstempel, in der Fassung vom 12. August 1899, 1. Abschnitt, Artikel 1).
(OV/KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Annahme der Novelle zum Urkundenstempelgesetz im Hessischen Landtag, 2. März 1910“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3221> (Stand: 2.3.2025)
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