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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Rücktritt des hessischen Finanzministers Gnauth, 25. Februar 1910

Der Großherzoglich Hessische Finanzminister Dr. Feodor von Gnauth (1854–1916) tritt zurück, weil der Finanzausschuss der beiden Kammern des Hessischen Landtags (Landstände des Großherzogtums Hessen) am Vortag einem von ihm vorgelegten Entwurf eines Amortisationsgesetzes nicht zugestimmt hatte, mit dessen Hilfe eine Tilgung der Staatsschuld mit jährlich 3/5 % (0,6 %) in 56 Jahren ermöglicht worden wäre. Vorgesehen war, diese Maßnahme durch eine drastische Erhöhung der Einkommens- und der Vermögenssteuer zu finanzieren, was dem studierten Bauingenieur und früheren Gießener Oberbürgermeister bereits seit längerem einen Konflikt mit den Landständen des Großherzogtums eingetragen hatte. Gnauth hatte sein Amt seit dem 9. August 1900 ausgeübt.

Nachfolger Gnauths wird am 26. Februar der bisherige Innenminister Dr. Ernst Albrecht Braun (1857–1916).
(OV/KU)

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Empfohlene Zitierweise
„Rücktritt des hessischen Finanzministers Gnauth, 25. Februar 1910“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3118> (Stand: 25.2.2025)
Ereignisse im Januar 1910 | Februar 1910 | März 1910
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