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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Verpflichtung des Volksstaats Hessen zur Zahlung an den Großherzog, 24. April 1923
Der Volksstaat Hessen wird endgültig dazu verpflichtet, an den ehemaligen Großherzog Ernst Ludwig von Hessen (1868–1937) eine Summe von 30 Millionen Reichsmark zu zahlen. Siehe 31. März 1923.
(OV)
- Belege
- Schulthess’ Europäischer Geschichtskalender, 1923, S. 90.
- Chronik deutscher Zeitgeschichte 1, S. 193.
- Empfohlene Zitierweise
- „Verpflichtung des Volksstaats Hessen zur Zahlung an den Großherzog, 24. April 1923“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/2285> (Stand: 13.8.2024)
