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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Neue Verfassung der Evangelischen Landeskirche von Hessen-Kassel, 17. Februar 1923
Die Landeskirche von Hessen-Kassel erhält als letzte der hessischen Kirchen eine neue Verfassung.
Mit der Abschaffung der Monarchie durch die Novemberrevolution endete auch das seit Martin Luther für alle evangelischen Kirchen bestimmende landesherrliche „Kirchenregiment“. Darin war zumindest rechtlich der regierende Fürst zugleich „oberster Bischof“. An der Spitze Ev. Landeskirche von Hessen-Kassel steht fortan ein „Landesoberpfarrer“.
(OV)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 344 f.
- Empfohlene Zitierweise
- „Neue Verfassung der Evangelischen Landeskirche von Hessen-Kassel, 17. Februar 1923“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/569> (Stand: 13.8.2024)
- Ereignisse im Januar 1923 | Februar 1923 | März 1923
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