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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Aufenthaltsgenehmigung für den Besuch in der Sowjetischen Besatzungszone, 13. Juli 1948

Auf Beschluss der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) ist der Besuch und Verkehr von Bürgern der drei westlichen Besatzungszonen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) nur noch mit Aufenthaltsgenehmigungen möglich, die man bei sowjetzonalen Behörden erhält. Außerdem ist weiterhin ein Interzonenpass erforderlich.

Ziel dieser Maßnahmen ist es nach der sowjetischen Propaganda, den kapitalistischen und imperialistischen Feind, der aus Ländern wie Hessen ohne größere Probleme in die SBZ einreisen kann, fernzuhalten. Vorübergehend wird erst ab dem 17. Juni 1953, dem Tag des Volksaufstands in der DDR, der Reiseverkehr erleichtert. Letztlich bleiben derartige Aufenthaltsgenehmigungen bis zum Grundlagenvertrag 1973 bestehen, mit dem bis zum Ende der DDR Visa-Genehmigungen bzw. Aufenthaltsberechtigungen in Kraft treten.
(MW)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Aufenthaltsgenehmigung für den Besuch in der Sowjetischen Besatzungszone, 13. Juli 1948“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4187> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Juni 1948 | Juli 1948 | August 1948
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