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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Assessorengesetz im Großherzogtum bringt Gleichstellung der unständigen Beamten, 1. April 1901

Im Großherzogtum Hessen tritt das Assessorengesetz in Kraft. Es regelt einheitlich die Besoldung für alle unständigen (das heißt nicht auf Lebenszeit tätigen) Beamten aller Ministerien, insbesondere der Assessoren. Damit werden zum Beispiel akademisch gebildete Lehrer und Richter gleicher Ausbildungsstufe gleich besoldet. Die Lehrer begrüßen diese neue Regelung, die einer ihrer Forderungen entspricht.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Assessorengesetz im Großherzogtum bringt Gleichstellung der unständigen Beamten, 1. April 1901“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3027> (Stand: 13.8.2024)
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