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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Hessische Staatskanzlei greift nicht in Verfahren zur Schlichtungsordnung ein, 10. September 1951

Die Hessische Staatskanzlei gibt nach Gesprächen des Ministerpräsidenten mit dem Minister für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft und mit Vertretern der Deutschen Angestelltengewerkschaft bekannt, dass die Regierung keine Maßnahmen zu einer staatlichen Schlichtung treffen werde. Vielmehr wolle man den Ausgang der Verhandlungen zwischen Arbeitsminister, Arbeitgebern und Gewerkschaften abwarten.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Hessische Staatskanzlei greift nicht in Verfahren zur Schlichtungsordnung ein, 10. September 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3930> (Stand: 13.8.2024)
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