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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Marburger Arbeitsgericht erklärt Zeitungsstreik für ungesetzlich, 28. August 1952

Das Arbeitsgericht Marburg erklärt den Zeitungsstreik vom 28. auf den 29. Mai diesen Jahres für ungesetzlich und sittenwidrig. Geklagt hatte die Vereinigung der hessischen Arbeitgeberverbände gegen den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes und den Vorstand der Industriegewerkschaft Druck und Papier und Schadenersatzforderungen gestellt. Die Vereinigung führte eine Schadenersatzforderung der Oberhessischen Presse an, die diese bei der Vereinigung eingereicht hatte.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Marburger Arbeitsgericht erklärt Zeitungsstreik für ungesetzlich, 28. August 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4109> (Stand: 26.9.2024)
Ereignisse im Juli 1952 | August 1952 | September 1952
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