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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe, 22. April 1938
Eine von Hermann Göring (1896–1946) als „Beauftragter für den Vierjahresplan“ erlassene „Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe“ verbietet allen deutschen Staatsangehörigen, aus eigennützigen Beweggründen dabei behilflich zu sein, den „jüdischen Charakter eines Gewerbebetriebs“ (§ 1) zu verschleiern, um die Bevölkerung oder die Behörden irrezuführen. Ebenso wird unter harter Strafandrohung verboten, wer für einen Juden ein Rechtsgeschäft schließt und dabei der Gegenseite verschweigt, dass er für einen Juden tätig ist.
(OV)
- Belege
- Reichsgesetzblatt 1938, Teil I, S. 404, Digitalisat
- Empfohlene Zitierweise
- „Verordnung gegen die Unterstützung der Tarnung jüdischer Gewerbebetriebe, 22. April 1938“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3844> (Stand: 22.4.2025)
