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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Studenten können in Hessen Landtag wählen, 26. November 1954

In Hessen wird darauf hingewiesen, dass Studenten, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Hessen haben, auch an der Landtagswahl teilnehmen können, sofern sie länger als drei Monate ihren zweiten Wohnsitz in Hessen gemeldet haben. Im Wahllokal müssen sie neben ihrem Personalausweis auch ihren Studentenausweis vorlegen.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Studenten können in Hessen Landtag wählen, 26. November 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/5184> (Stand: 13.8.2024)
Ereignisse im Oktober 1954 | November 1954 | Dezember 1954
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