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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Verabschiedung des Haushaltsplans des Landes für das Jahr 1960, 1. April 1960

Der Hessische Landtag beschließt das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Rechnungsjahr 1960. Der Haushaltsplan umfasst Einnahmen und Ausgaben von je 2.740.107.300 DM. Davon entfallen 2.385.858.200 DM auf den ordentlichen Haushalt und 354,249 Millionen DM auf den außerordentlichen Haushalt des Landes. Aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Rechnungsjahres an das Kalenderjahr deckt das Haushaltsjahr 1960 nur die Zeit vom 1. April bis zum 31. Dezember 1960 ab.
(OV)

Belege
  • Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 1960 Nr. 5 vom 7. April 1960
Empfohlene Zitierweise
„Verabschiedung des Haushaltsplans des Landes für das Jahr 1960, 1. April 1960“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4276> (Stand: 1.4.2025)
Ereignisse im März 1960 | April 1960 | Mai 1960
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