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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Gesetz zur Bildung des Landkreises Bergstraße im Volksstaat Hessen, 7. April 1938
Die im Zuge einer einschneidenden Verwaltungs- und Gebietsreform mit einem heute beschlossenen Gesetz1 angeordnete Aufhebung des südhessischen Kreises Bensheim der Provinz Starkenburg ermöglicht die Bildung des neuen Landkreises „Bergstraße“ (ab 1. Oktober 1938). Das Gebiet des bisherigen Kreises Bensheim wird dabei auf drei Nachbarkreise verteilt: den Kreis Heppenheim, der den größten Teil des aufgelösten Kreises Bensheim erhält, sowie die Kreise Darmstadt und Worms. Der Kreis Heppenheim wird zugleich Rechtsnachfolger des Kreises Bensheim und wechselt seinen Namen in Kreis Bergstraße. Als „Entschädigung“ für den verlorenen Kreissitz überträgt man der Stadt Bensheim die Kreisleitung der NSDAP.
(KU) 
- Gesetz über die Auflösung der Kreise Bensheim, Schotten und Oppenheim vom 7. April 1938, in: RBl, (1938), S. 37 f. ↑
- Belege
- HeBIS Geographische Zeitschrift: GZ; begr. von Alfred Hettner, Band 44 (1938), S. 229.
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Landkreis Bergstraße (eingesehen am 7.4.2022)
- Wikipedia: Kreis Heppenheim (eingesehen am 7.4.2025)
- Empfohlene Zitierweise
- „Gesetz zur Bildung des Landkreises Bergstraße im Volksstaat Hessen, 7. April 1938“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/786> (Stand: 7.4.2025)
