Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Schulbesuch jüdischer Kinder, 1814-1838
Um 1800 fand in vielen deutschen Staaten eine Reform des Schulwesens statt. Beeinflusst von den Ideen der Aufklärung wurde der schulischen Bildung eine größere Bedeutung beigemessen und zunehmend staatlich geregelt. Das betraf auch die jüdischen Schulen, die bisher eigenständig von den Gemeinden organisiert wurden und deren Hauptaugenmerk auf der religiösen Erziehung lag.
Der gemeinsame Schulbesuch von jüdischen und christlichen Kindern war eine Möglichkeit, die von staatlicher Seite angestrebte Integration der jüdischen Bevölkerung zu realisieren. Dazu gehörte auch die Vermittlung von allgemeinen statt religiösen Lehrinhalten sowie die Nutzung der deutschen Sprache. Ein staatlich organisiertes Bildungswesen hatte zudem das Ziel, „nützliche Untertanen“ zu schaffen, die nach der Schule „produktive“ Berufe in Landwirtschaft und Handwerk ausüben sollten.
Um die „sittliche Bildung und Aufklärung“ der Juden zu erreichen, war es im Kurfürstentum Hessen seit 1816 Pflicht, dass die jüdischen Kinder die öffentlichen (christlichen) Schulen besuchten. Die Schulpflicht galt für Mädchen und Jungen gleichermaßen. Auch das Herzogtum Nassau führte 1817 die allgemeine Schulpflicht und den gemeinsamen Unterricht ein. Nur der Religionsunterricht fand weiterhin getrennt nach Konfessionen statt.
Nur wenige Jahre später rückten die Behörden jedoch von dem Ziel der gemeinsamen schulischen Ausbildung ab und befürworteten eigenständige jüdische Schulen, was die Gründung zahlreicher jüdischer Elementarschulen zur Folge hatte.
(StF)
- Belege
- Schimpf, Dorothee, Emanzipation und Bildungswesen der Juden im Kurfürstentum Hessen 1807-1866, Wiesbaden 1994, S. 75-98
- Empfohlene Zitierweise
- „Schulbesuch jüdischer Kinder, 1814-1838“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/7260> (Stand: 16.4.2025)
- Ereignisse im Dezember 1813 | Januar 1814 | März 1814
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