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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Ablauf des Lohn- und Gehaltsabkommens für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie in Hessen, 15. Juni 1951

Gemäß der Kündigung sämtlicher Lohn- und Gehaltstarife für die Beschäftigten der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie in Hessen durch die Bezirksleitung der IG Metall in Frankfurt am Main am 31. Mai 1951 endet die Laufzeit der bestehenden Tarifvereinbarung. Die Unternehmer weigern sich jedoch, unmittelbar in Neuverhandlungen einzutreten und zögern den Beginn der ersten Verhandlungsrunde um gut zwei Wochen bis zum 4. Juli hinaus. Hintergrund ist ein vom Arbeitgeberverband der Metallindustrie bereits im Mai 1951 vorgelegter Entwurf einer freiwilligen Schlichtungsordnung, die aber von der IG Metall-Bezirksleitung abgelehnt worden war. Entscheidender Punkt in dem Papier war der beiderseitige Verzicht der Tarifparteien auf die Einleitung vom Arbeitskampfmaßnahmen bis zum Ablauf der Erklärungsfrist oder der Erklärung des Scheiterns der Schlichtungsverhandlungen.
(KU)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Ablauf des Lohn- und Gehaltsabkommens für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie in Hessen, 15. Juni 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4690> (Stand: 16.8.2024)
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