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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Verkündung des Urteils des Staatsgerichtshof über Artikel 41 auf den 8. Juni terminiert, 4. Juni 1951
Anfang Juni wird bekannt gegeben, dass der hessischen Staatsgerichtshof am 8. Juni sein Urteil über Artikel 41 der Hessischen Verfassung verkünden wird. Das Gericht hat über den Antrag der FDP zu entscheiden, ob die nach dem Krieg stattgefundenen Enteignungen im Einklang mit der Hessischen Verfassung stehen. Zu prüfen ist, ob der in dieser Frage abgehaltene Volksentscheid rechtsgültig ist und ob Artikel 41 in seiner ersten Form auch unmittelbar geltendes Recht ist. Während der Beratungen und der abschließenden Abstimmung über die Hessische Verfassung war Artikel 41 geändert worden. Auf den Stimmzettel zur Hessischen Verfassung stand er in anderer Form als in den amtlichen und gesetzlichen Bekanntmachungen.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.6.1951, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Verkündung des Urteils des Staatsgerichtshof über Artikel 41 auf den 8. Juni terminiert, 4. Juni 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3861> (Stand: 13.8.2024)
