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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Bundesverfassungsgericht gibt Klage Hessens gegen Fernseh-Gründung statt, 28. Februar 1961

Das Bundesverfassungsgericht erkennt auf Antrag Hessens die Gründung einer „Deutschland-Fernseh-GmbH“ durch die Bundesregierung als verfassungswidrig an. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschließen daraufhin in einem Staatsvertrag die Errichtung einer Länderanstalt mit Sitz in Mainz.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Bundesverfassungsgericht gibt Klage Hessens gegen Fernseh-Gründung statt, 28. Februar 1961“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/1129> (Stand: 28.2.2025)
Ereignisse im Januar 1961 | Februar 1961 | März 1961
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