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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Bundesverfassungsgericht gibt Klage Hessens gegen Fernseh-Gründung statt, 28. Februar 1961
Das Bundesverfassungsgericht erkennt auf Antrag Hessens die Gründung einer „Deutschland-Fernseh-GmbH“ durch die Bundesregierung als verfassungswidrig an. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschließen daraufhin in einem Staatsvertrag die Errichtung einer Länderanstalt mit Sitz in Mainz.
(OV)
- Belege
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 443
- Empfohlene Zitierweise
- „Bundesverfassungsgericht gibt Klage Hessens gegen Fernseh-Gründung statt, 28. Februar 1961“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/1129> (Stand: 28.2.2025)
