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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

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Auswirkungen der Enteignungsmaßnahmen auf die Kasseler Verkehrsgesellschaft, 25. Mai 1951

Die Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG) AG hat aufgrund des hessischen Enteignungsgesetz keinen Einblick mehr in die Vermögenswerte ihrer Betriebe. Daher muss sie zur fälligen Eröffnungsbilanz am 30. Juni 1951 eine vorläufige Neubewertung ihrer Vermögenswerte abgeben. Tut sie das nicht, wird sie aufgelöst. Die KVG erwartet damit auch mit Spannung das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes über die Enteignungsmaßnahmen der Hessischen Regierung.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Auswirkungen der Enteignungsmaßnahmen auf die Kasseler Verkehrsgesellschaft, 25. Mai 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3852> (Stand: 13.8.2024)
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