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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Hessische Regierung verhängt Redeverbot für Mitglieder der Sozialistischen Reichspartei, 21. Mai 1951
Die hessische Regierung erteilt Dr. Fritz Dorls (1910–1995), dem Vorsitzenden der Sozialistischen Reichspartei, sowie den Vorstandsmitgliedern Ulrich Freiherr von Bothmer (1889–1968) und Wolf Graf von Westarp (1910–1982) ein hessenweites Redeverbot, wie es bereits Anwendung auf das Vorstandsmitglied Otto Ernst Remer (1912–1997) findet. Die hessische Polizei soll über die Einhaltung des Verbotes wachen.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.5.1951, S. 3
- Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Sozialistische Reichspartei (eingesehen am 21.5.2020)
- Wikipedia: Fritz Dorls (eingesehen am 21.5.2020)
- Wikipedia: Wolf von Westarp (eingesehen am 21.5.2021)
- Wikipedia: Otto Ernst Remer (eingesehen am 21.5.2023)
- Empfohlene Zitierweise
- „Hessische Regierung verhängt Redeverbot für Mitglieder der Sozialistischen Reichspartei, 21. Mai 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/3819> (Stand: 21.10.2025)
